Shell: "Anordnung liegt uns noch nicht vor"

Bezirksregierung hat Reihe von Maßnahmen zum Pipeline-Unglück verfügt

Wesseling. Wie am Nachmittag bekannt wurde, hat die Bezirksregierung Köln gestern gegen die Firma Shell Deutschland eine Ordnungsverfügung erlassen. Dadurch soll das Kerosin im Grundwasser beseitigt und die weitere Ausbreitung verhindert, beziehungsweise minimiert werden.

Durch eine Undichtigkeit an einer unterirdischen Rohrleitung zwischen dem Werk Süd der Rheinland Raffinerie und dem dazugehörenden Tankfeld 311 sind bis zum 28. Februar bis zu 1.057.000 Liter Flugturbinentreibstoff ausgetreten. Ursache ist nach derzeitigem Kenntnisstand der Bezirksregierung Köln eine lokale Korrosion an der Rohraußenseite.

Shell wurde von der zuständigen Aufsichtsbehörde verpflichtet, innerhalb eines Monats einen Abwehrbrunnen zu errichten, um einen Absenktrichter zu erzeugen. Darin soll das verunreinigte Grundwasser gefasst und einer fachgerechten Behandlung zugeführt werden. Die Details zur technischen Umsetzung und Ausgestaltung der Maßnahmen muss Shell innerhalb von zwei Wochen durch ein Konzept eines unabhängigen Gutachters gegenüber der Bezirksregierung Köln zur Abstimmung vorlegen.

Anschließend soll die zügige Umsetzung erfolgen. Die Bezirksregierung wird die Maßnahmen eng begleiten. Shell muss dafür monatlich gutachterliche Zwischenberichte vorlegen. So sollen möglicherweise erforderliche Anpassungen der Sanierungsmaßnahmen zeitnah möglich werden.

Zugleich wurde die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung angeordnet.
Regierungspräsidentin Gisela Walsken: "So werden wir eine zeitnahe Umsetzung sicherstellen. Deshalb haben wir in der Verfügung auch angekündigt, die notwendigen Arbeiten selber in Auftrag zu geben, wenn die Ordnungsverfügung nicht vollständig oder zu spät erfüllt wird."

Weiter wurde die Firma Shell durch die Bezirksregierung Köln zu einem Aufsichtsgespräch einbestellt, das in der nächsten Woche unter Beteiligung der bisher eingeschalteten Gutachter durchgeführt werden soll.

Nachdem Shell über das Leck an der Leitung informiert hatte, wurde durch die Bezirksregierung Köln eine sicherheitstechnische Prüfung nach § 29a Bundes-Immissionsschutz-Gesetz angeordnet.

Daher wurde von Shell in Abstimmung mit der Bezirksregierung ein unabhängiger Sachverständiger mit einem Gutachten beauftragt. Er hat die Schäden zu erfassen, Ursachen zu klären und die Anlage dahin gehend zu überprüfen, ob sie den rechtlichen und technischen Vorgaben entspricht und betrieben wurde. Der Gutachter ist zusätzlich aufgefordert, mögliche Maßnahmen darzustellen, um vergleichbare Vorfälle zukünftig verhindern zu können.

Entgegen der Äußerungen des BUND-Landesvorsitzenden von NRW sei das Alter einer Rohrleitung (die Leitung ist von 1942) für den rechtmäßigen Betrieb nicht maßgeblich. Entscheidend sei, ob es sich um eine genehmigte Anlage handelt, die die geforderten technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Um 19.37 Uhr am Abend nahm auch die Shell Stellung zu den jüngsten Geschehnissen. Hier die Pressemitteilung im Wortlaut:

Constantin Graf von Hoensbroech, Sprecher Shell Rheinland Raffinerie, zur Pressemitteilung "Ordnungsverfügung gegen Shell" der Bezirksregierung Köln:  "Wir arbeiten selbstverständlich eng mit den Behörden und Gutachtern zusammen - so wie wir dies grundsätzlich tun und natürlich auch im konkreten Zusammenhang mit dem Auftreten einer Undichtigkeit an einer Verbindungsleitung für Flugturbinenkraftstoff. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir zur Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Köln und den damit verbundenen Einzelheiten derzeit nichts sagen können, da uns die Anordnung noch nicht vorliegt."

Wir werden weiter berichten!

 

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Letzte Änderung: Dienstag, 19.06.2012 07:17 Uhr

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