Pulheim (gp). Im Rahmen der Regionale2010/REGIOGRÜN -
Wasserachse Pulheimer Bach bekommen die verrohrten Bachabschnitte
eine "Blaue Linie".
Bei der so genannten "Blaue Linie" handelt es sich um
blau durchgefärbte Betonsteine mit einer Doppelwelle, dem
Symbol für den Bach und zugleich Logo des Bachverbandes, in
weißer Farbe. Die Steine sind 20x20x10 Zentimeter groß.
Die Anwendungstechnik der Firma KANN Baustoffwerke Pulheim hat, in
Kooperation mit dem Bachverband, mit diesem Stein, ein innovatives
Produkt geschaffen. Der Stein wird in etwa zehn Metern Abstand auf
Gehweg- und Platzflächen in Glessen, Sinthern, Geyen und
Pulheim verlegt, unter denen der Pulheimer Bach in einer
Rohrleitung verläuft. Im Rahmen des rund 14 Kilometer langen
Erlebnispfades ist damit der Pulheimer Bach durchgehend erlebbar.
Sobald die Frostgefahr vorüber ist, wird der Bachverband
beginnen, die Steine fachgerecht zu verlegen.
Anhand roter Farbmarkierungen, die in den letzten Wochen bereits in
enger Abstimmung mit der Stadt Bergheim und der Stadt Pulheim
erfolgt sind, kann man schon erkennen, wo jeweils ein blauer Stein
vorgesehen ist. Insgesamt werden rund 100 Steine platziert.
Darüber hinaus werden zu Beginn der Arbeiten die direkten
Anlieger mit einem Rundschreiben informiert.
Die Verlegearbeiten werden in Glessen, an der L 91, Grünanlage
am Ankerpunkt 1 des Erlebnispfades beginnen, setzen sich dann in
Glessen fort, Bereich am Mühlenteich, dann in Sinthern, Gehweg
der Jakob-Sandt-Straße, Geyen, Gehweg der Manstedtener
Straße bis zur Wiese an der Junkerburg und Pulheim,
Johannisstraße und Heinrichstraße.
100 Steine werden zum "Blauen Band"
Verrohrte Abschnitte des Pulheimer Bachs werden gekennzeichnet
Letzte Änderung: Dienstag, 31.01.2012 13:01 Uhr
Pullemer Fastelovendsverzäll
Jetzt wird es wieder närrisch - Hier finden Sie alles rund um den Pulheimer Karneval... »
Alle Titel im Großraum Köln/Bonn
Lernen Sie die weiteren Anzeigenblätter im Großraum Köln/Bonn kennen. »
Sagen Sie uns Ihre Meinung!
Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion muß sich vorbehalten, Leserbriefe sinnwahrend zu kürzen. Anonyme Zuschriften werden nicht veröffentlicht. Es besteht kein Anspruch auf Abdruck. »

