Kiffen: Legal ab dem 1. April
Der neue Brühler Highmatverein ist in Hochstimmung
Brühl. Ab Ostermontag, 1. April, greift die Teillegalisierung von Cannabis. Bis zu 25 Gramm Cannabis dürfen Erwachsene künftig in der Öffentlichkeit bei sich haben. 50 Gramm sowie bis zu drei Pflanzen dürfen es zu Hause sein. Der Konsum war bisher nur hinter verschlossenen Türen erlaubt. Ab dem 1. April wird Kiffen unter bestimmten Bedingungen auch in der Öffentlichkeit legal. So zum Beispiel in Fußgängerzonen ab 20 Uhr und mit einem Mindestabstand von 100 Metern zu Kitas, Schulen, Spielplätzen...